Home | Kontakt | Sitemap
Passagierflüge, Rundflug aktuelle Abflüge Gutschein Fliegerfotos und Videos

 

 

 Requirements / disclaimer

(Bedingungen)

 

Art des Fluges des Fluges

Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass es sich nicht um ein kommerzielles Angebot sondern um eine private Mitfluggelegenheit mit einem von Bundesamt für Zivilluftfahrt brevetierten Piloten handelt.

Der Pilot verfügt über eine gültige Fluglizenz, über ein gültiges Medical (medizinische Flugtauglichkeit) und über einen ausreichenden Trainingstand um den Flug sicher durchführen zu können.

Flugtauglichkeit des Passagiers

Der Passagier muss bei Flugantritt, flugtauglich sein und darf an keinen Erkrankungen wie z. B. Herz- Kreislauferkrankungen, Platz- und/oder Höhenangst, Grippe usw. zu leiden.

Bei Alpenflügen werden nicht selten Höhen von 3000 Meter erreicht, daher darf der Passagier vor Flugantritt an keinen der obigen und anderen Krankheiten leiden die, die Flugtauglichkeit beeinträchtigen.

Falls Sie an einer der obigen Krankheiten leiden oder Zweifel an ihrer Flugtauglichkeit haben, informieren Sie bitte Ihren Hausarzt über Ihr Rundflugvorhaben.


Falls Sie sich vor Flugantritt nicht flugtauglich fühlen oder sich während des Fluges unwohl fühlen, sind Sie verpflichtet dies dem Piloten mit zuteile.

Alpenflüge (Sauerstoff)

Ab Flughöhen über 3000 Meter (10'000ft) lässt infolge des Sauerstoffmangels die Konzentrationsfähigkeit stark nach. Zur Ihrer Sicherheit und damit Sie jederzeit einen 100% fitten Piloten an Board haben, wird dieser, bei Alpenflügen schon ab 2000 Meter, mit zusätzlichem Sauerstoff versorgt. Auch für die Passagier steht bei Bedarf zusätzlich Sauerstoff zur Verfügung.


Flightcrew

Zur Erhöhung der Sicherheit wird der Flug nach Möglichkeit mit zwei Piloten durchgeführt. Falls Sie sich näher für die Fliegerei interessieren und vorne rechts auf dem Co-pilotensitz Platz nehmen wollen, teilen Sie mir diese bitte bei der Buchung mit.


Flugdurchführung

Bitte berücksichtigen Sie bei ihrer Planung, dass die Durchführung des Fluges vom Wetter abhängig ist. Bei Gewitter, Schlechter Sicht, tiefer Wolkenbasis, starken Turbulenzen usw. wird nicht geflogen.

Die Entscheidung des Piloten, ein Flug aus Sicherheitsgründen abzubrechen, oder nicht erst zu starten, ist verbindlich und zu respektieren.

Unkostenbeitrag

Da es sich bei diesem Angebot um eine private Mitfluggelegenheit handelt, entstehen seitens des Piloten keine Kosten. Der Flug an sich bzw. die Flugdurchführung ist kostenlos und der Pilot erhält kein Entgelt für den Flug.

Sie bezahlen lediglich die entstandenen Unkosten wie zum Beispiel die durch den Flugzeughalter verrechneten Mietkosten für das Flugzeug, die durch den Flugplatz verrechneten Taxen usw.

Diese Unkosten variieren je nach Flugzeugtyp und Abflugsort.

Die Flugkosten sind entweder in Form eines Gutscheines oder in Bar vor dem Flug zur Zahlung fällig.

Gutscheine

Die Rundfluggutscheine werden auf einen gewissen Frankenbetrag bzw. Flugminuten ausgestellt und können als Zahlungsmittel für die Mitflugkosten verwendet werden. Gutscheine sind aus administrativen Gründen ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.

Die Fluganfrage muss, vor dem Ablauf des Gutscheines stattfinden. Ist dies gewährleistet, kann der Flug auch noch nach Ablauf des Gutscheines durchgeführt werden.

Für abgelaufene Gutscheine kann aus administrativen und zeitlichen Gründen keine Flugdurchführung mehr garantiert werden. In solchen Fällen kann der Gutscheinbetrag zurück erstattet werden.

Jugendförderungsprogramm

Im Rahmen der Jugendförderung haben Jugendliche zwischen 12-18, bei freien Plätzen ab und zu die Möglichkeit auf einem Flug mit dabei zu sein. Falls Sie als Passagier damit nicht einverstanden sind, ist dies bei der Flugbuchung zu vermerken.

Haftung

Falls ich selber aus zeitlichen Gründen den von Ihnen gewünschten Flug nicht durchführen kann, nenne ich Ihnen gerne einen anderen von Bundesamt für Zivilluftfahrt brevetierten Piloten, mit dem Sie gegen Unkostenbeteiligung auf privater Basis mit fliegen können. Da ich bei diesem Flug dann, weder an der Planung noch an der Durchführung oder sonst wie beteiligt bin, lehne ich jegliche Haftung ab.

Ich weise Sie hiermit auf den privaten Charakter des Fluges und die untenstehenden gesetzlichen Bestimmungen hin. 

Für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern, die durch Luftfahrzeuge ausgeführt wird, gelten die Haftungsregeln der Lufttransportverordnung vom 5. September 2005, bzw. soweit anwendbar das Mont-realer Abkommen, Montrealer Prot. 2, sowie nationale Bestimmungen soweit anwendbar. Gehaftet wird nur für den nachgewiesenen Schaden. Bis zum Betrag von 100'000 SZR ist eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Darüber hinaus reduziert sich die Haftung oder ist ausgeschlossen, wenn der Passagier den Schaden verschuldet oder mitverschuldet hat oder wenn ihn ein Dritter verursacht oder mitverursacht hat. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lufttransportverordnung. Für ausgewiesene Ansprüche bis zum Betrag von 100’000 SZR besteht keine Einrede, dass der Luftfrachtführer den Unfall nicht verschuldet hat. Für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder für Verspätungen ist die Haftung des Lufttransportführers in der Regel beschränkt. Bei diesem Flug handelt es sich um einen privaten, nicht gewerbsmässigen Flug, mit allen gesetzlichen Konsequenzen bzgl. Einschränkung der Haftung. Bei einem Unfall werden Sofortzahlungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese anwendbar sind, in vorgeschriebener Höhe ausgerichtet.

 

     
(c) by Roger C. Richard