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Requirements /
disclaimer
(Bedingungen)
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Art des Fluges des Fluges
Der Passagier nimmt zur Kenntnis,
dass es sich nicht um ein
kommerzielles Angebot sondern um
eine private Mitfluggelegenheit mit
einem von Bundesamt für
Zivilluftfahrt brevetierten Piloten
handelt.
Der Pilot verfügt über eine gültige
Fluglizenz, über ein gültiges Medical
(medizinische Flugtauglichkeit) und
über einen ausreichenden
Trainingstand um den Flug sicher
durchführen zu können.
Flugtauglichkeit des
Passagiers
Der Passagier muss bei Flugantritt,
flugtauglich sein und darf an keinen
Erkrankungen wie z. B. Herz-
Kreislauferkrankungen, Platz-
und/oder Höhenangst, Grippe usw. zu
leiden.
Bei Alpenflügen werden
nicht selten Höhen von 3000 Meter erreicht, daher darf der
Passagier vor Flugantritt an keinen
der obigen und anderen Krankheiten
leiden die, die Flugtauglichkeit
beeinträchtigen.
Falls Sie an einer der obigen
Krankheiten leiden oder Zweifel an
ihrer Flugtauglichkeit haben,
informieren Sie bitte Ihren Hausarzt
über Ihr Rundflugvorhaben.
Falls Sie sich vor Flugantritt nicht
flugtauglich fühlen oder sich
während des Fluges unwohl fühlen,
sind Sie verpflichtet dies dem
Piloten mit zuteile.
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Alpenflüge (Sauerstoff)
Ab Flughöhen über 3000
Meter (10'000ft) lässt infolge des
Sauerstoffmangels die
Konzentrationsfähigkeit stark nach. Zur
Ihrer Sicherheit und damit Sie jederzeit
einen 100% fitten Piloten an Board haben,
wird dieser, bei Alpenflügen schon ab
2000 Meter, mit zusätzlichem Sauerstoff
versorgt. Auch für die Passagier steht bei
Bedarf zusätzlich Sauerstoff zur Verfügung.
Flightcrew
Zur Erhöhung der Sicherheit wird der Flug nach Möglichkeit mit zwei Piloten
durchgeführt. Falls Sie sich näher
für die Fliegerei interessieren und vorne
rechts auf dem Co-pilotensitz Platz nehmen
wollen, teilen Sie mir diese bitte bei der
Buchung mit.
Flugdurchführung
Bitte berücksichtigen Sie
bei ihrer Planung, dass die Durchführung des
Fluges vom Wetter abhängig ist. Bei
Gewitter, Schlechter Sicht, tiefer
Wolkenbasis, starken Turbulenzen usw. wird
nicht geflogen.
Die Entscheidung des
Piloten, ein Flug aus Sicherheitsgründen
abzubrechen, oder nicht erst zu starten, ist
verbindlich und zu respektieren.
Unkostenbeitrag
Da es sich bei diesem Angebot um eine
private Mitfluggelegenheit handelt,
entstehen seitens des Piloten keine Kosten.
Der Flug an sich bzw. die Flugdurchführung
ist kostenlos und der Pilot erhält kein
Entgelt für den Flug.
Sie bezahlen lediglich die entstandenen Unkosten wie zum
Beispiel die durch den Flugzeughalter
verrechneten Mietkosten für das Flugzeug,
die durch den Flugplatz verrechneten Taxen
usw.
Diese Unkosten variieren je nach Flugzeugtyp und Abflugsort.
Die Flugkosten sind entweder in Form eines Gutscheines oder
in Bar vor dem Flug zur Zahlung fällig.
Gutscheine
Die Rundfluggutscheine werden auf einen gewissen
Frankenbetrag bzw. Flugminuten ausgestellt
und können als Zahlungsmittel für die
Mitflugkosten verwendet werden. Gutscheine
sind aus administrativen Gründen ab dem
Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
Die Fluganfrage muss, vor dem Ablauf des
Gutscheines stattfinden. Ist dies
gewährleistet, kann der Flug auch noch nach
Ablauf des Gutscheines durchgeführt werden.
Für abgelaufene Gutscheine kann aus
administrativen und zeitlichen Gründen keine
Flugdurchführung mehr garantiert werden. In
solchen Fällen kann der Gutscheinbetrag
zurück erstattet werden.
Jugendförderungsprogramm
Im Rahmen der
Jugendförderung haben Jugendliche zwischen
12-18, bei freien Plätzen ab und zu die
Möglichkeit auf einem Flug mit dabei zu
sein. Falls Sie als Passagier damit nicht
einverstanden sind, ist dies bei der
Flugbuchung zu vermerken.
Haftung
Falls ich selber aus
zeitlichen Gründen den von Ihnen gewünschten
Flug nicht durchführen kann, nenne ich Ihnen
gerne einen anderen
von Bundesamt für
Zivilluftfahrt brevetierten Piloten,
mit dem Sie gegen Unkostenbeteiligung auf
privater Basis mit fliegen können. Da ich
bei diesem Flug dann, weder an der Planung
noch an der Durchführung oder sonst wie
beteiligt bin, lehne ich jegliche Haftung
ab.
Ich weise Sie hiermit auf den privaten
Charakter des Fluges und die untenstehenden
gesetzlichen Bestimmungen hin.
Für jede Inlandbeförderung und
internationale Beförderung von
Reisenden, Reisegepäck oder Gütern, die
durch Luftfahrzeuge ausgeführt wird,
gelten die Haftungsregeln der
Lufttransportverordnung vom 5. September
2005, bzw. soweit anwendbar das Mont-realer
Abkommen, Montrealer Prot. 2, sowie
nationale Bestimmungen soweit anwendbar.
Gehaftet wird nur für den nachgewiesenen
Schaden. Bis zum Betrag von 100'000 SZR
ist eine Haftungsbeschränkung
ausgeschlossen. Darüber hinaus reduziert
sich die Haftung oder ist
ausgeschlossen, wenn der Passagier den
Schaden verschuldet oder mitverschuldet
hat oder wenn ihn ein Dritter verursacht
oder mitverursacht hat. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen der
Lufttransportverordnung. Für
ausgewiesene Ansprüche bis zum Betrag
von 100’000 SZR besteht keine Einrede,
dass der Luftfrachtführer den Unfall
nicht verschuldet hat. Für Verlust oder
Beschädigung von Reisegepäck oder für
Verspätungen ist die Haftung des
Lufttransportführers in der Regel
beschränkt. Bei diesem Flug handelt es
sich um einen privaten, nicht
gewerbsmässigen Flug, mit allen
gesetzlichen Konsequenzen bzgl.
Einschränkung der Haftung. Bei einem
Unfall werden Sofortzahlungen in
Übereinstimmung mit den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese
anwendbar sind, in vorgeschriebener Höhe
ausgerichtet.
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